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  • Gerichtsentscheidung

    VG Bayreuth: Rückwirkende Anrechnung von Rentenansprüchen des Beamten aus angestellter, Tätigkeit auf das Ruhegehalt, Gesetzesimmanenter Vorbehalt der Rückforderung von Versorgungsbezügen gilt auch für den Fall der Anrechnung einer „fiktiven“ Rente, Billigkeitsentscheidung durch Gewährung von Ratenzahlung, Verjährung von Rückzahlungsansprüchen als rechtshemmende Einrede, keine, Prüfung von Amts wegen, Kein Schadensersatzanspruch gegen den Dienstherrn wegen Verletzung der, Fürsorgepflicht für Handlungen oder Unterlassungen, die zeitlich vor der, Begründung des Beamtenverhältnisses liegen, Kein Schadensersatzanspruch aus einer Versorgungsauskunft, in der künftige, Rentenansprüche nicht berücksichtigt wurden

    Urteil vom 09.12.2025 – B 5 K 23.538

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Schlagworte Schlagworte
  • Begründung des Beamtenverhältnisses liegen
  • Billigkeitsentscheidung durch Gewährung von Ratenzahlung
  • die zeitlich vor der
  • Fürsorgepflicht für Handlungen oder Unterlassungen
  • Gesetzesimmanenter Vorbehalt der Rückforderung von Versorgungsbezügen gilt auch für den Fall der Anrechnung einer „fiktiven“ Rente
  • in der künftige
  • Kein Schadensersatzanspruch aus einer Versorgungsauskunft
  • Kein Schadensersatzanspruch gegen den Dienstherrn wegen Verletzung der
  • keine
  • Prüfung von Amts wegen
  • Rentenansprüche nicht berücksichtigt wurden
  • Rückwirkende Anrechnung von Rentenansprüchen des Beamten aus angestellter
  • Verjährung von Rückzahlungsansprüchen als rechtshemmende Einrede
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